Stornogebühren

»Storno« klingt ärgerlich und ist es meistens auch für alle Beteiligten. Schade, wenn Wohnungen frei bleiben und Andere gerne gekommen wären. Bitte haben Sie Verständnis für unsere Stornogebühren.

Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus. Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen.

Unsere Verpflichtung als Vermieter ist es, die Wohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Wohnung zu bezahlen.

Unsere Stornogebühren gelten wie folgt:

  • bis 90 Tage vor Reisebeginn keine Stornogebühren
  • ab 89 Tage vor Reisebeginn 90% des Gesamtreisepreises

Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise berechnen wir die gesamte gebuchte Aufenthaltszeit.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese können Sie bei vielen Versicherungen oder beim ADAC abschließen.